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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Christopher Sailer – TekBuddies IT-Solutions
(im Folgenden kurz „TekBuddies“ genannt)

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Dienstleistungen, Lieferungen und Leistungen von TekBuddies gegenüber Unternehmern (B2B) sowie Verbrauchern (B2C), soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen – insbesondere des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) – entgegenstehen.

1. Vertragsumfang und Gültigkeit

1.1 Sämtliche Angebote von TekBuddies sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung, elektronische Bestätigung oder durch tatsächliche Leistungserbringung zustande.

1.2 Bestellungen – insbesondere mündliche oder telefonische – gelten nur unter vollständiger Anerkennung dieser AGB.

1.3 Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, sofern ihrer Geltung nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt wird.

2. Leistungsumfang

2.1 TekBuddies erbringt IT-Dienstleistungen insbesondere in den Bereichen Beratung, Planung, Verkauf von Hard- und Software, Implementierung, Wartung, Monitoring, Netzwerkdienstleistungen, Webhosting, Service- und Infrastruktur-Hosting sowie laufender IT-Betreuung.

2.2 Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, Vertrag oder Service Level Agreement (SLA).

3. Preise und Arbeitszeiten

3.1 Alle Preise verstehen sich in Euro exklusive Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich Bruttopreise (bei Verbrauchern) ausgewiesen sind.

3.2 Dienstleistungen werden – sofern nicht anders vereinbart – innerhalb der normalen Geschäftszeiten von Montag bis Freitag zwischen 08:00 und 18:00 Uhr erbracht.

3.3 Leistungen außerhalb dieser Zeiten sowie an Samstagen, Sonn- und Feiertagen werden wie folgt verrechnet:

  • ab 18:00 Uhr: Zuschlag von 50 %
  • ab 20:00 Uhr sowie Sonn- und Feiertage: Zuschlag von 100 %

3.4 Fahrt-, Wegzeit- und Aufenthaltskosten werden gesondert in Rechnung gestellt.

3.5 Die genannten Preise verstehen sich ab Erfüllungsort. Die Kosten von Programmträgern (z.B. Speichersticks, DVD’s, CD’s, Magnetbänder, Magnetplatten, Floppy Disks, Stream Tapes, Magnetbandkassetten usw. ) sowie Dokumentationen und allfällige Vertragsgebühren werden gesondert in Rechnung gestellt.

4. Lieferung und Leistungserbringung

4.1 Liefer- und Leistungsfristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart.

4.2 Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt, technischer Störungen, Ausfällen von Strom- oder Internetanbindungen oder Drittanbietern verlängern Lieferfristen angemessen.

4.3 TekBuddies ist berechtigt, Teilleistungen zu erbringen und Teilrechnungen zu legen.

4.4 Dem Auftraggeber steht wegen Überschreitung der in Aussicht gestellten Termine weder das Recht auf Rücktritt noch auf Schadenersatz.

5. Hosting- und Rechenzentrumsleistungen

5.1 TekBuddies betreibt Hosting- und Serverleistungen in einem eigenen Rechenzentrum.

5.2 Eine durchgehende Verfügbarkeit von 100 % kann technisch nicht gewährleistet werden. Wartungsfenster, Sicherheitsupdates und notwendige technische Maßnahmen können zu vorübergehenden Einschränkungen führen.

5.3 TekBuddies haftet nicht für Ausfälle, die durch höhere Gewalt, Stromausfälle, Internet-Backbone-Störungen oder Cyberangriffe verursacht werden, sofern diese nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich verschuldet wurden.

5.4 Der Auftraggeber ist – sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart – selbst für die Sicherung seiner Daten verantwortlich. Eine Datensicherung stellt keine Garantie für eine vollständige Wiederherstellung dar.

5.5 Nach Beendigung eines Hostingvertrages ist TekBuddies berechtigt, gespeicherte Daten nach angemessener Frist zu löschen, sofern keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht.

6. Eigentumsvorbehalt

6.1 Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung uneingeschränktes Eigentum von TekBuddies.

6.2 Der Auftraggeber hat für diese Zeit auf seine Kosten für die ordnungsgemäße Instandhaltung gelieferter Waren zu sorgen und ist nicht berechtigt, diese zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen.

7. Zahlungsbedingungen

7.1 Rechnungen sind binnen 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.

7.2 TekBuddies ist berechtigt, Rechnungen elektronisch zu übermitteln.

7.3 Bei Zahlungsverzug ist TekBuddies berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verrechnen sowie Leistungen vorübergehend einzustellen.

7.4 Für Unternehmer gelten Verzugszinsen in Höhe von 9,2 % über dem Basiszinssatz gemäß UGB, für Verbraucher gilt der gesetzliche Zinssatz von 4%.

8. Vertragslaufzeit und Kündigung

8.1 Laufende Service- und Hostingverträge werden – sofern nicht anders vereinbart – auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und können mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende des laufenden Quartals schriftlich gekündigt werden.

8.2 Bereits im Voraus bezahlte Entgelte werden im Falle einer Kündigung nicht rückerstattet, sofern keine zwingenden gesetzlichen Regelungen entgegenstehen.

9. Gewährleistung und Haftung

9.1 Gewährleistungsansprüche richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.

9.2 Gegenüber Unternehmern ist die Haftung von TekBuddies für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

9.3 Die Haftung für mittelbare Schäden – wie beispielsweise entgangenen Gewinn, Kosten, die mit einer Betriebsunterbrechung verbunden sind, Datenverluste oder Ansprüche Dritter oder Vermögensschäden – wird ausdrücklich ausgeschlossen.

Sofern der Auftragnehmer das Werk unter Zuhilfenahme Dritter erbringt und in diesem Zusammenhang Gewährleistungs- und/oder Haftungsansprüche gegenüber diesen Dritten entstehen, tritt der Auftragnehmer diese Ansprüche an den Auftraggeber ab. Der Auftraggeber wird sich in diesem Fall vorrangig an diese Dritten halten.

9.4 Soweit und solange Verpflichtungen infolge höherer Gewalt, wie z.B. Krieg, Terrorismus, Naturkatastrophen, Feuer, Streik, Aussperrung, Embargo, hoheitlicher Eingriffe, Ausfall der Stromversorgung, Ausfall von Transportmitteln, Ausfall von Telekommunikationsnetzen bzw. Datenleitungen, sich auf die Dienstleistungen auswirkende Gesetzesänderungen nach Vertragsabschluss oder sonstiger Nichtverfügbarkeit von Produkten nicht fristgerecht oder nicht ordnungsgemäß erfüllt werden können, stellt dies keine Vertragsverletzung dar.

9.5 Die maximale Haftung ist der Höhe nach mit dem Auftragswert des jeweiligen Vertrages begrenzt.

10. Geheimhaltung und Loyalität

10.1 Beide Vertragsparteien verpflichten sich zur vertraulichen Behandlung aller nicht öffentlich bekannten Informationen auch über das Ende der Geschäftsbeziehung hinaus. Der Auftragnehmer verpflichtet seine Mitarbeiter, die Bestimmungen gemäß §6 des Datenschutzgesetzes einzuhalten.

10.2 Die Vertragspartner verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität. Sie werden jede Abwerbung und Beschäftigung, auch über Dritte, von Mitarbeitern, die an der Realisierung der Aufträge gearbeitet haben, des anderen Vertragspartners während der Dauer des Vertrages und 12 Monate nach Beendigung des Vertrages unterlassen. Der dagegen verstoßende Vertragspartner ist verpflichtet, pauschalierten Schadenersatz in der Höhe eines Jahresgehaltes des Mitarbeiters zu zahlen.

11. Datenschutz

11.1 TekBuddies verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem österreichischen Datenschutzgesetz.

11.2 Nähere Informationen sind der gesonderten Datenschutzerklärung zu entnehmen.

12. Urheberrecht und Nutzung

12.1 Alle Urheberrechte an den vereinbarten Leistungen (Programme, Dokumentationen etc.) stehen dem Auftragnehmer bzw. dessen Lizenzgebern zu. Der Auftraggeber erhält ausschließlich das Recht, die Software nach Bezahlung des vereinbarten Entgelts ausschließlich zu eigenen Zwecken, nur für die im Vertrag spezifizierte Hardware und im Ausmaß der erworbenen Anzahl der Lizenzen für die gleichzeitige Nutzung auf mehreren Arbeitsplätzen zu verwenden. Durch den gegenständlichen Vertrag wird lediglich eine Werknutzungsbewilligung erworben. Eine Verbreitung durch den Auftraggeber ist gemäß Urheberrechtsgesetz ausgeschlossen. Durch die Mitwirkung des Auftraggebers bei der Herstellung der Software werden keine Rechte über die im gegenständlichen Vertrag festgelegte Nutzung erworben. Jede Verletzung der Urheberrechte des Auftragnehmers zieht Schadenersatzansprüche nach sich, wobei in einem solchen Fall volle Genugtuung zu leisten ist.

12.2 Die Anfertigung von Kopien für Archiv- und Datensicherungszwecke ist dem Auftraggeber unter der Bedingung gestattet, dass in der Software kein ausdrückliches Verbot des Lizenzgebers oder Dritter enthalten ist, und dass sämtliche Copyright- und Eigentumsvermerke in diese Kopien unverändert mitübertragen werden.

12.3 Sollte für die Herstellung der Interoperabilität der gegenständlichen Software die Offenlegung der Schnittstellen erforderlich sein, ist dies vom Auftraggeber gegen Kostenvergütung beim Auftragnehmer zu beantragen. Kommt der Auftragnehmer dieser Forderung nicht nach und erfolgt eine Dekompilierung gemäß Urheberrechtsgesetz, sind die Ergebnisse ausschließlich zur Herstellung der Interoperabilität zu verwenden. Missbrauch hat Schadenersatz zur Folge.

13. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

13.1 Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

13.2 Für Unternehmer wird als Gerichtsstand das sachlich zuständige Gericht am Sitz von TekBuddies vereinbart.

13.3 Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

14. Schlussbestimmungen

14.1 TekBuddies ist berechtigt, den Auftraggeber als Referenz zu nennen, sofern dieser dem nicht ausdrücklich widerspricht.

14.2 Jede Verfügung über die aufgrund des Vertrags bestehenden Rechte oder Pflichten bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des jeweils anderen Vertragspartners. Der Auftragnehmer ist jedoch berechtigt, den Vertrag auch ohne Zustimmung des AG auf ein mit dem Auftragnehmer konzernrechtlich verbundenes Unternehmen zu übertragen.

14.3 Der Auftragnehmer ist berechtigt, sich zur Erfüllung seiner Verpflichtungen ganz oder teilweise Dritter zu bedienen.

14.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Stand: März 2026

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